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Die Beratung ist unabhängig und neutral. Sie basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen und schaut über Tellerränder hinaus.
Fachspezifische Fortbildung sowie Weiterbildung in kompetenz- und lösungsfokussierender Beratung sind selbstverständliche Grundlage die Sie erwarten dürfen.
Dies ist auch eine notwendige Voraussetzung um als anerkannte Kooperationspartnerin aller Krankenkassen und Einrichtungen im Gesundheitswesen gelistet zu sein.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderte Anbieterqualifikation ist somit vollumfänglich erfüllt und zwar für
- die Individualberatung für Prävention (§ 20 SGB V)
- die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20 SGB V)
- die individuelle Ernährungstherapie (§ 43 SGB V)
Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Krankenkasse auf Antrag einen Zuschuss von unterschiedlicher Höhe für diese Leistungen erhalten können.
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Dabei unterstütze und berate ich Sie gern, sprechen Sie mich einfach an.